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Datenschutz und Recht · 7 Min.

Der EU AI Act, kurz erklärt

Der EU AI Act ist seit 2024 in Kraft und wird schrittweise verschärft. Eine europäische Verordnung, die in allen EU-Ländern direkt gilt — auch für Schulen. Klingt erstmal nach großem Apparat, ist für den Schulalltag aber meistens weniger dramatisch als gedacht.

Das Grundprinzip

Je gefährlicher eine KI ist, desto strenger die Regeln. Ziel ist nicht, KI zu verbieten, sondern sie kontrollierbar zu machen.

Vier Risikoklassen

Verboten

Social-Scoring nach chinesischem Vorbild, manipulative KI, biometrische Massenüberwachung. Im Schulalltag praktisch irrelevant — so etwas baut keine Schule und keine Lehrkraft.

Hochrisiko

Hier wird es für Schulen interessant: KI in Bildung und Beruf gilt als hochriskant, wenn sie Zugang regelt oder Leistung bewertet. Beispiel: Eine KI, die eigenständig Noten für Klassenarbeiten vergibt oder über Versetzung mitentscheidet, fällt darunter. Damit verbunden: strenge Anforderungen an Dokumentation, Risikobewertung, menschliche Aufsicht, Konformitätsprüfung.

Praxis: Solange KI nur unterstützt — du nutzt ChatGPT, um eine Korrektur zu beschleunigen, entscheidest aber selbst —, bist du nicht im Hochrisiko-Bereich. Erst wenn die KI selbstständig entscheidet, wird es kompliziert.

Begrenztes Risiko

Chatbots, KI-generierte Inhalte, Emotionserkennung. Hauptpflicht: Transparenz. Wer mit einer KI redet, muss erkennen, dass es eine KI ist. Wer KI-generierte Inhalte verteilt, muss das kennzeichnen können.

Minimales Risiko

Der Großteil der praktischen Anwendungen: Rechtschreibprüfung, Übersetzung, Empfehlungsfunktionen. Keine besonderen Pflichten über DSGVO und normale Sorgfalt hinaus.

Die wichtigste Pflicht für dich heute: KI-Kompetenz

Seit Februar 2025 verlangt der AI Act die sogenannte KI-Kompetenz. Vereinfacht: Wer KI nutzt, sollte wissen, was er tut. Konkret heißt das für Lehrkräfte: verstehen, was KI kann und nicht kann, wo Fehler entstehen, welche Daten tabu sind.

Das ist keine formale Zertifizierung. Es gibt keinen KI-Führerschein. Aber wenn etwas schiefgeht, wird im Nachhinein gefragt: Hatte die Person eine Grundkompetenz? Eine zweistündige Einführung im Kollegium plus eine schriftliche Hausordnung reicht in den meisten Fällen aus, um diese Anforderung zu erfüllen.

Zeitplan

Bußgelder

Theoretisch hoch: bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Umsatzes für verbotene Praktiken. Praktisch werden solche Bußgelder Schulen vermutlich nie treffen, weil sie die hochproblematischen KI-Anwendungen einfach nicht haben. Wichtiger ist der Druck zur Compliance: Wer dokumentiert handeln kann, hat im Zweifel die besseren Karten.

Was Schulen jetzt sinnvollerweise tun

1. Bestandsaufnahme

Welche KI nutzt das Kollegium gerade? ChatGPT? Schreibhilfen wie DeepL Write? Bezahlte Tools? Eine kurze interne Umfrage gibt erstmal das Bild. Oft überraschend viel oder überraschend wenig.

2. Klassifizierung

Was davon ist Hochrisiko, was begrenztes Risiko, was minimales? Für 95 Prozent der Schul-Anwendungen ist die Antwort: minimales Risiko. Das ist nicht weiter dokumentationspflichtig.

3. KI-Kompetenz im Kollegium herstellen

Eine Teamfortbildung, eine kurze interne Richtlinie (welche Tools sind erlaubt, welche Daten gehen rein, welche nicht) und eine Liste der genehmigten Werkzeuge. Mehr braucht es bei normaler Schulnutzung erstmal nicht.

Fazit

Der AI Act stellt KI in Europa unter Erwachsenenaufsicht. Für Schulen sind die Anforderungen weniger dramatisch als die Schlagzeilen suggerieren. Wer KI bewusst einsetzt, dokumentiert und das Kollegium einweiht, erfüllt schon die wesentlichen Pflichten — und tut sich gleichzeitig den Gefallen, dass nichts unkontrolliert überall passiert.